AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Quantium GmbH.

Für die Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten und Partnern gelten unsere AGB (sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart).

 

1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil der durch die Quantium GmbH („Quantium“) abgeschlossenen Verträge mit Kunden. Sofern im Vertrag oder in den Anhängen dazu abweichende Vereinbarungen getroffen worden sind, gehen diese vor.

Zusätzlich gelten die nachfolgenden Bedingungen für die Erbringung von ICT-Dienstleistung (inkl. Beratung) sowie für die Beschaffung und Wartung von ICT-Hard- / Software für Kunden.

2 Auftragserteilung

Aufträge können mündlich oder schriftlich, persönlich, via Telefon oder elektronisch erfolgen. Es gelten in jedem Fall die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Quantium GmbH mit Sitz in Basel.

3 Installationen

Bei der Berechnung des zeitlichen Aufwandes für die Installation von zusätzlicher Hard-bzw. Software wird eine Standardinstallation vorausgesetzt, die fehlerfrei läuft. Zudem muss die auf dem System installierte Software für allfällige Nachinstallationen zur Verfügung stehen. Mehraufwand, der auf eine unvollständige oder fehlerhafte Installation oder fehlende Software zurückzuführen ist, wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

4 Offerten

Die Gültigkeit von Offerten ist auf 30 Tage befristet.

An allen einer Offerte angehörenden Dokumenten behält sich die Quantium das Eigentums- und Urheberrecht vor. Eine Offerte ist in jedem Fall vertraulich zu behandeln und darf ohne Einwilligung der Quantium nicht an Dritte weitergegeben werden.

5 Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung der monatlichen Service-Gebühr erfolgt im Voraus.

Regieleistungen werden monatlich nach Dienstleistungserbringung in Rechnung gestellt.

Es gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen.

6 Regieleistungen

Regiearbeiten während der vereinbarten Supportzeit, werden zu einem Stundensatz von CHF 180.— in Rechnung gestellt.

Regieleistungen ausserhalb der Supportzeit werden mit einem Aufpreis von 25% in Rechnung gestellt.

Regieleistungen an Sonn- und Feiertagen werden mit einem Aufpreis von 50% in Rechnung gestellt.

7 Preise

Alle Preise verstehen sich in CHF rein netto exkl. MwSt., zuzüglich Transport-, Verpackungs- und Wegkosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Quantium GmbH behält sich marktbedingte Preisanpassungen oder solche als Folge konkreter Kostensteigerungen (z. B. Lohn- und Materialkosten, Lizenz- und Produktpreise oder Wechselkurse) vor.

8 Spesen

Allfällige Spesen für die Dienstleistungserbringung, sofern nötig, werden dem Kunden nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt.

An- und Rückfahrten werden zu 0.80 CHF / Kilometer in Rechnung gestellt.

9 Zahlungsbedingungen

Es gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Wird die Zahlung nicht wie vereinbart geleistet, gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug.

10 Abnahmen

Die Quantium GmbH bestätigt die Fertigstellung von Aufträgen schriftlich.

Nach Fertigstellung von Ergebnissen erfolgt eine schriftliche Abnahme durch den Kunden (z.B. E-Mail).

Erfolgt innert einer Frist von einem Monat nach Fertigstellung keine Abnahme durch den Kunden, gilt das Produkt als abgenommen. Diese Frist kann in gegenseitigem Einverständnis verlängert werden.

11 Änderungsmanagement

Im Rahmen eines Änderungsverfahrens können die Parteien die kommerziellen Konditionen wie Leistungsumfang, Termine und Kosten jederzeit ändern.

Solche Änderungen können sowohl schriftlich wie auch mündlich erfolgen. Mündliche Änderungen sind jedoch in jedem Fall in einem Protokoll festzuhalten (z.B. E-Mail, Brief, usw.). Dieses ist der Gegenseitig zur Kenntnis zu bringen.

Andernfalls gelten die mündlichen Änderungen als nicht erfolgt. Vertragsänderungen, welche über Abs. 1 hinausgehen, sind nur gültig, sofern sie schriftlich erfolgen. Auf dieses Schriftlichkeitserfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.

12 Gewährleistung

Quantium gewährleistet, dass die durch ihre Leistungen erzielten Resultate im Zeitpunkt der Ablieferung den vertraglichen Erfüllungskriterien entsprechen. Der Kunde ist sich dabei bewusst, dass Informatiksysteme nie vollständig fehlerfrei sind. Quantium kann deshalb nicht gewährleisten, dass die erbrachten Leistungen ohne Unterbruch und Fehler und unter allen möglichen Einsatzbedingungen genutzt werden können.

Werden Mängel innerhalb von 30 Tagen nach der Ablieferung schriftlich und unter Beschreibung des Mangels gerügt, werden sie von Quantium unentgeltlich nachgebessert, unter Ausschluss von anderen Rechtsbehelfen des Kunden.

Für Standardsoftware und Hardware von Dritten gelten die Rechts- und Sachgewährleistungsregeln der jeweiligen Hersteller, unter Ausschluss einer weitergehenden Gewährleistung von Quantium.

13 Haftung

Für Schäden des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet Quantium nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

14 Verzug

Kann ein verbindlich vereinbarter Liefertermin von Quantium nicht eingehalten werden, so hat ihr der Kunde eine Nachfrist anzusetzen. Verstreicht diese Nachfrist ergebnislos, hat der Kunde nach ergebnislosem Ablauf einer zweiten Nachfrist das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und/oder, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Quantium, Schadenersatz zu verlangen. Mahnungen und Nachfristansetzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Dauer der Nachfristen muss den Umständen angemessen sein, mindestens jedoch je 12 Arbeitstage betragen.

Bei Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden, oder wenn Quantium sonst wie ohne eigenes Verschulden in der Vertragserfüllung behindert ist, verlängern sich vereinbarte Liefertermine entsprechend. Darüber hinaus haftet der Kunde für allen Mehraufwand, der Quantium durch Verletzung von Mitwirkungspflichten entsteht.

Lieferverzögerungen, die nicht durch die Quantium verschuldet sind, berechtigen den Kunden weder zu Rücktritt vom Vertrag noch zu Schadenersatz.

15 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung aller zur Ausführung der bestellten Arbeiten benötigten Informationen und Vorkehrungen (z.B. Zutritt zum Firmengebäude oder der ICT-Infrastruktur, Kontaktpersonen, Logins, Zugriffe, Produktinformationen, Betriebsordnung, usw.).

16 Geheimhaltung

Bezüglich geschäftsspezifischer und persönlicher Informationen besteht eine gegenseitige Schweigepflicht. Die Mitarbeitenden der Quantium GmbH behandeln Informationen und Daten des Kunden streng vertraulich.

Die Unterlagen der Quantium GmbH dürfen ohne Einverständnis derselben nicht für andere kommerziellen Zwecke an Dritte weitergegeben werden. Die im Rahmen eines Mandats für den Kunden erarbeiteten Resultate gehören dem Kunden.

17 Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Quantium Daten wie z.B. Verkaufspreise und Mengen sowie Namen und Adressen der Kunden bearbeitet und an ihre Hersteller/Lieferanten, unter Umständen auch ins Ausland, übermittelt. Der Kunde ermächtigt Quantium auch, seine Daten zu bearbeiten und auszuwerten, um dem Kunden weitere Produkte und Dienstleistungen, auch von Dritten, an denen der Kunde interessiert sein könnte, anzubieten bzw. ihm Informationen an seine Post- oder E-Mail-Adresse zuzustellen.

Die Quantium verpflichtet sich, die wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit die im Rahmen der Vertragsabwicklung anfallenden Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter wirksam geschützt sind.

18 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der Quantium. An der Gefahrtragung durch den Kunden ändert dies jedoch nichts.

Während dieser Zeit darf die Ware nicht weiterverkauft, vermietet oder verpfändet werden. Kommt der Kunde in Verzug, so ist die Quantium unter anderem berechtigt, die Produkte zurückzunehmen.

19 Abwerbeverbot

Die Parteien werden sich gegenseitig keine Mitarbeiter oder Auftragnehmer abwerben. Diese Verpflichtung gilt während der Dauer der vertraglichen Verpflichtungen zwischen dem Kunden und Quantium, sowie während einem Jahr darüber hinaus.

20 Anwendbares Recht

Wo nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Rechts.

21 Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel-Stadt. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er oder sie sich unter Verzicht auf seinen oder ihren ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht.

22 Gültigkeit

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab 1. Januar 2019 generell gültig

 

Stand per 28.04.2021

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